Ermächtigung
Der Begriff Ermächtigung bezeichnet im Allgemeinen die Übertragung von Rechten oder Befugnissen von einer Person oder Institution auf eine andere. Diese Übertragung kann rechtlicher, administrativer oder symbolischer Natur sein und erlaubt es der empfangenden Partei, im Namen der ermächtigenden Instanz zu handeln. Ermächtigungen sind in vielen Bereichen des Lebens relevant, von der Geschäftswelt über die Politik bis hin zum alltäglichen Leben.
In einem rechtlichen Kontext bezieht sich Ermächtigung oft auf die Befugnis, Entscheidungen zu treffen oder Handlungen auszuführen, die normalerweise in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Person oder Institution fallen würden. Es ist ein zentraler Begriff in der Verwaltung und im Management, da er es Organisationen ermöglicht, effizient zu funktionieren, indem Aufgaben delegiert und Verantwortungsbereiche klar definiert werden. Ermächtigungen können durch Gesetze, Verträge oder interne Regelungen erteilt werden.